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Vormerkzeiten
Vormerkzeiten für nicht dringende Leistungen zum Stichtag 24.04.2013. Bitte beachten Sie: Dringende Leistungen werden sofort garantiert. Die hier publizierten Vormerkzeiten stellen eine Momentaufnahme des jeweiligen Erhebungstages dar. Sie können sich deshalb nach Veröffentlichung nach oben oder unten verändern.
Mit-Verantwortung
Weitere Informationen rund um diese Erhebung, den Landesplan zur Eindämmung der Vormerkzeiten und die Kampagne finden Sie auf www.mit-verantwortung.it.
Rückvergütung
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb garantiert den Bürgerinnen und Bürgern eine Vergütung in der Höhe von 50 € für fachärztliche Visiten in jenen Bereichen, in denen die Vormerkzeiten für nicht-dringende Visiten die 60 Tage überschreiten. Weitere Informationen...