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Vormerkzeiten - HGW
Mit dem "Landesplan zur Eindämmung der Vormerkzeiten für fachärztliche Leistungen" wurden sieben Protokolle für die Verschreibung in den Fachbereichen Augenheilkunde, Dermatologie, Gastroenterologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Physiatrische Rehabilitation, Orthopädie und Radiologie genehmigt.
Die HGW-Richtlinien sind von Arbeitsgruppen bestehend aus Fachärztinnen/Fachärzten des Südtiroler Sanitätsbetriebes und Hausärzten/Hausärztinnen erarbeitet worden und gelten als verbindliche Absprachen.
Der Landesplan ist mit 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Demächst werden weitere HGW-Richtlinien verabschiedet.
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