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Freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit

Was ist das?

Im Bereich des Nationalen Gesundheitsdiensts bezieht sich die freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit (Intramoenia) auf die erbrachten Leistungen von angestellten sanitären Führungskräften (Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Biologen, Psychologen, Chemiker und Physiker). Dies geschieht außerhalb der Arbeitszeiten durch Nutzung der öffentlichen Strukturen im Krankenhaus.

Die freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit ist ein Zusatz zum institutionellen Angebot und wird von den sanitären Führungskräften, einzeln oder im Team, nach Genehmigung und zusätzlich zu den Tätigkeiten gemäß Dienstvorschrift ausgeübt. Sie wird von Landes- und Staatsbestimmungen geregelt. Außerdem hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb einen Betriebsplan zur Regelung erlassen.

Die Bürger können sich den Facharzt/sanitären Leiter, an den sie sich für eine ambulante Leistung im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit wenden möchten, aussuchen. Diese Leistung sieht die Bezahlung eines Tarifs vor, der zwischen Arzt und Sanitätsbetrieb festgelegt wurde. Ein Anteil dieses Tarifs wird für die Deckung der entstandenen Kosten an den Sanitätsbetrieb gezahlt.

Grundsätzlich kann sich der Bürger telefonisch oder persönlich an die Zentrale Vormerkstelle der Gesundheitsbezirke wenden, wenn er ambulante Leistungen der freiberuflichen Tätigkeit vormerken will. Falls nicht vorhanden, wendet er sich an die Dienststelle für Vormerkungen.


Die verfügbaren Leistungen

Für Informationen rund um die angebotenen ambulanten Leistungen und die Vormerkungen kann die Vormerkstelle oder eine ähnliche  Dienststelle kontaktiert werden. Die Liste der sanitären Führungskräfte, welche die freiberufliche Tätigkeit in den Gesundheitsbezirken anbieten, sind auf dieser Seite verfügbar.

Die Leistungen werden in den ambulanten Sitzen erbracht:

  • Poliambulatorien, wo vorhanden
  • Andere Ambulatorien im Krankenhaus, abgesehen von den gemeinsamen Ambulatorien in den Abteilungen
  • Ambulatorien im Territorium und in den Sprengeln

Die Nutzung der OP-Säle ist nicht vorgesehen.

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Verzeichnis der Ärzte in freiberuflicher Tätigkeit

Hier ist das Verzeichnis der sanitären Führungskräfte des Südtiroler Sanitätsbetriebs einsehbar, die die freiberufliche Tätigkeit in den vier Gesundheitsbezirken ausüben. Die Liste beinhaltet auch die Tarife, die Orte und die Art der Vormerkung.

Bozen [PDF] Stand: 17.04.2013

Brixen [PDF] Stand: 01.01.2013

Bruneck [PDF] Stand: 23.01.2013

Meran [PDF] Stand: 04.02.2013

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Informationen und Vormerkung

Für Informationen rund um die erbrachten Leistungen, die Vormerkung, das angewandte Tarifverzeichnis und den vorgesehenen Zeitraum stehen die Zentralen Vormerkstellen (ZVS) in den Gesundheitsbezirken oder ähnliche Dienststellen zur Verfügung:

Gesundheitsbezirk Bozen - Zentrale Vormerkstelle
Tel.  0471 466466  08.00-16.00 Mo-Fr
Fax: 0471 409404
E-mail: freiberuflichetaetigkeit.evs@sbbz.it

Öffnungszeiten der Schalter:
Poliambulatorien Krankenhaus: 08.00-16.00 Mo-Fr
Poliambulatorien A. Alagi Str.20: 08.00-12.50 / 14.30-17.30 Mo-Fr

Gesundheitsbezirk Brixen

Für die Abteilung Trauma:
Tel. 0472 812820 8.30 - 12.00 Uhr Mo-Fr

Für die Abteilung Gynäkologie:
Tel. 0472 812580 8.30 - 12:00 Uhr Mo-Fr

Gesundheitsbezirk Bruneck
Die Vormerkung wird telefonisch oder persönlich am Schalter des zuständigen Ambulatoriums vorgenommen: Krankenhaus Bruneck, Krankenhaus Innichen

Gesundheitsbezirk Meran
Tel. 0473 264 000
Vormerkung Schlanders tel. 0473 735 160

Die Vormerkung wird telefonisch oder persönlich an den Schaltern der Vormerkstellen vorgenommen.  

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Zahlungsarten

Die Bezahlung der freiberuflichen Leistungen erfolgt an den Ticketschaltern der einzelnen Gesundheitsbezirke in der Regel vor Erbringung der Leistung. Die Bestätigung der Zahlung wird dem Gesundheitspersonal vom Bürger vorgelegt. Es ist nicht vorgesehen, das Ticket direkt im Ambulatorium zu bezahlen, wo die Leistung erbracht wird.

Die Bezahlung kann nur in folgenden Fällen nach erbrachter Leistung erfolgen:

  • zusätzliche Leistungen, die im Laufe der vorgemerkten Behandlung nötig werden;
  • Leistungen, für die es vorher nicht möglich ist, einen Betrag festzusetzen;
  • Bei Ausfall des Zahlungssystems. 

Die Bezahlung von zusätzlichen Leistungen innerhalb der Visite erfolgt durch eine entsprechende begleitende Mitteilung auf dem vorgesehenen Formulardruck des Arztes und nach den vorgesehenen Tarifen für die erbringbaren Leistungen im Rahmen der freiberuflichen innerbetrieblichen Tätigkeit.

Die Führungskraft wird dazu angehalten, dem Bürger alle notwendigen Informationen vorher mitzuteilen. Dem Arzt, der die freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit ausübt, ist es nicht erlaubt, den Rezeptblock des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu verwenden.

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Betriebsplan und Richtlinie

Der Betriebsplan, der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb erlassen wurde, um die freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit zu regeln, steht hier zur Verfügung.

Außerdem können die Richtlinien auf provinzieller und nationaler Ebene heruntergeladen werden.

Betriebsplan für die freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit [PDF 274 KG]
Definiert die Kriterien zur Handhabung und Überprüfung der freiberuflichen innerbetrieblichen Tätigkeit; Beschluss der Landesregierung vom 08. Mai 2009

LANDESGESETZE

Landesgesetz vom 02. Mai 1995, Nr. 10 [PDF 16 KG]
Regelt die Ausübung der freiberuflichen innerbetrieblichen Tätigkeit der sanitären Führungskräfte im landesweiten Gesundheitsdienst

Landesgesetz vom 21. Dezember 2007, Nr.14, Art. 21 [PDF 13 KG]
„Änderung des Landesgesetzes vom 02. Mai 1995, Nr. 10"

Beschluss der Landesregierung vom 31. März 2008, Nr. 1069 [PDF 3.814 KG]
„Richtlinien zur Anwendung des Artikels 1-

und die Vorbereitung des Betriebsplans zur freiberuflichen innerbetrieblichen Tätigkeit, behandelt mit Artikel 1,3 des Landesgesetzes Nr. 10 vom 02. Mai 1995, sowie weitere Änderungen"

STAATSBESTIMMUNGEN

Gesetz Nr. 120 vom 03. August 2007 [PDF 32 KG]
„Bestimmungen bzgl. Freiberuflicher innerbetrieblicher Tätigkeit und andere Vorschriften im Gesundheitswesen"

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