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Vormerkung
Die Vormerkung erfolgt telefonisch oder persönlich beim Schalter der jeweiligen Ambulanz.
Für die Vormerkung ist in den meisten Fällen der Zuweisungsschein des Hausarztes erforderlich.
Wir weisen darauf hin, dass in bestimmten Diensten mit Wartezeiten gerechnet werden muss.
Vormerkzeiten
Die Publikation der Vormerkzeiten ist ein zentraler Teil des Vereinbarungsprotokolls, das der Südtiroler Sanitätsbetrieb und das Assessorat für Gesundheit mit der Verbraucherzentrale Südtirol unterzeichnet hat.
Dieses Protokoll sieht vor, dass monatlich die Vormerkzeiten für ausgewählte Leistungen an einem bestimmten Stichtag (Index-Tag) erhoben und anschließend veröffentlicht werden.
Die Erhebung betrifft ambulante und instrumental-diagnostische Leistungen, es werden keine stationären Krankenhausleistungen oder die Erste Hilfe berücksichtigt. Die Vormerkzeiten werden nach Strukturen getrennt publiziert, die Bürgerinnen und Bürger profitieren von der Vergleichbarkeit und erfahren, in welchen Strukturen sie eventuell schneller behandelt werden können. Die Erhebung wird Schritt für Schritt auf weitere Leistungen erweitert.
Das oberste Ziel des Südtiroler Sanitätsbetriebes besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern sichere Zugänge für sanitäre Leistungen zu garantieren. Um dies zu erreichen, müssen die Anfragen nach klinischer Dringlichkeit gereiht werden.