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Top-Thema | 07.01.2010 | 14:59
Datenschutzerklärung gut angenommen
Wie laut Gesetz vorgesehen, holt der Südtiroler Sanitätsbetrieb bei den BürgerInnen die Erlaubnis zur Verarbeitung sensibler Daten ein - Überwiegend positive Antworten, Meinungsänderung ist möglich.
Gemeinsame Pressekonferenz von Sanitätsbetrieb und Verbraucherzentrale: Datenschutzerklärung notwendig
Bis zum 29. Jänner sind beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ca. 305.000 Briefe angekommen, davon wurden bereits 126.000 eingelesen. 99% wurden dabei mit JA beantwortet.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Verbraucherzentrale Südtirol wurden Missverständnisse und Unsicherheiten, die rund um das Thema Privacy entstanden sind, geklärt. Dabei betonte Generaldirektor Dr. Andreas Fabi, dass das Gesetz den BürgerInnen auch die Möglichkeit gewährleistet, das Einverständnis jederzeit zu ändern oder zu widerrufen.
Um das Thema Datenschutz weiterhin genau zu beobachten, werden Sanitätsbetrieb und Verbraucherzentrale ihre Zusammenarbeit verstärken, welche bereits im Rahmen der "Qualitätscharta" geregelt ist. Demnächst wird ein neues Informationsblatt ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt.
Der Hintergrund
Wie laut Gesetz vorgesehen, holt der Südtiroler Sanitätsbetrieb bei den BürgerInnen die Erlaubnis zur Verarbeitung sensibler Daten ein. Um alle gesundheitlichen Leistungen und eine umfassende Betreuung nach besten Bemühungen garantieren zu können, muss das Einverständnis zur Verarbeitung der Daten von Seiten der BürgerInnen gegeben werden.
Diese Maßnahme zum Datenschutz im Gesundheitswesen ist vom nationalen Gesetz vorgesehen, dadurch ändert sich aber nichts an der Verarbeitung der Daten: sie werden weiterhin nur für medizinische Zwecke gespeichert oder verschlüsselt, z.B. für Untersuchungen der Epidemiologischen Beobachtungsstelle des Landes (www.provinz.bz.it/eb). Die Daten werden nicht routinemäßig an Apotheken oder das Gericht weitergegeben, wie von diversen Medien berichtet wurde, sondern nur, wenn dies vom Gesetzgeber vorgesehen ist (im Falle der Apotheken mit der Verschreibung).
In diesen Tagen erhielten alle Südtirolerinnen und Südtiroler per Post einen Brief mit dem Formular zur Datenschutzerklärung. Dieses Formular kann mit Ja oder Nein beantwortet werden, mittels voradressiertem Kuvert wird es an den Sanitätsbetrieb zurückgeschickt oder im zuständigen Gesundheitssprengel abgegeben.
- Bei JA erlauben die PatientInnen die Verarbeitung ihrer sensiblen Daten.
- Bei NEIN dürfen die Daten nicht verarbeitet werden, d.h. vor jeder gesundheitlichen Leistung müssen die BürgerInnen noch einmal ihr Einverständnis erklären. Ausgenommen sind Notfall-Leistungen, die auf jeden Fall erbracht werden.
Die BürgerInnen können ihre Entscheidung auch widerrufen. Der Vorteil, wenn man auf das Schreiben mit JA antwortet, ist, dass dies für den ganzen Sanitätsbetrieb gilt und nicht vor jeder einzelnen Leistung, immer am Schalter, wiederholt werden muss. Antworten die BürgerInnen mit NEIN oder gar nicht auf das Schreiben, werden sie in Zukunft vor jeder gesundheitlichen Leistung zur Einverständniserklärung befragt.
Untenstehend finden Sie das Formular zum Download, Sie können es ausgefüllt in Ihrem Gesundheitssprengel abgeben.
Presseinformationen:
Südtiroler Sanitätsbetrieb, Presse und Kommunikation, Tel. 0471 90 71 39
(EGF)