Hauptinhalt
Ämter für Bürgeranliegen
Fragen, Anregungen, Lob oder Beschwerden?
Die Ämter für Bürgeranliegen sind für Sie da!
Gesundheitstelefon: 840 002 211 (1 Gebühreneinheit)
Mo - Do 08:30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
| Bozen | Meran | Brixen | Bruneck |
| Dr.in Waltraud Vieider Amtsdirektorin |
Dr. Lukas Raffl Abteilungsdirektor |
Helmuth Pircher Amtsdirektor |
Dr.in Beatrix Eppacher Amtsdirektorin |
| Tel. 0471 909 823 | Tel. 0473 264 985 | Tel. 0472 812 145 | Tel. 0474 581 002 |
| Fax 0471 908 924 | Fax 0473 263 820 | Fax 0472 812 149 | Fax 0474 581 001 |
| urp@asbz.it | urp@asbmeran-o.it | urp@sb-brixen.it | beatrix.eppacher@sb-bruneck.it |
Aufgaben
- Erteilung von Auskünften an die Betreuten bezüglich der Dienste und Leistungen, über den Standort der Strukturen und den Zutrittsmodalitäten zu Leistungen
- Annahme von Meldungen über Engpässe und Missstände sowie von Anregungen zur Verbesserung der Dienste
- Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung bzw. Beseitigung von kritischen Zuständen
- Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden
- Durchführung von gezielten Untersuchungen und Analysen für die Qualitätsverbesserung
- Aktualisierung der Charta der Sanitätsdienste
- Ausarbeitung von Informationsbroschüren für die Betreuten
Einbringer
Jeder Bürger/jede Bürgerin sowie alle Freiwilligen– oder Schutzorganisationen können Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden im Büro für Bürgeranliegen einbringen.
Form
- per Brief, Fax, E-Mail oder durch Ausfüllen eines entsprechenden Vordruckes
- durch eine telefonische Mitteilung
- durch ein Gespräch mit den Angestellten des Amtes
Für jede Mitteilung wird eine Niederschrift verfasst. Für sämtliche Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden wird ein Akt angelegt.
Vorgangsweise
Das Amt für Bürgeranliegen bringt der betroffenen Einheit (Abteilung, Dienst) den Tatbestand zur Kenntnis und fordert, falls der Einwand schriftlich verfasst wurde, von diesem/r eine schriftliche Stellungnahme an. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Beschwerde bzw. des Einspruches wird ein Antwortschreiben an den Einbringer/die Einbringerin verfasst. Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden, die von der Volksanwaltschaft eingereicht werden, unterliegen derselben Prozedur.
Anonyme und/oder sehr einfache Bemerkungen sowie auch Einsprüche, Beschwerden und Eingaben, für die eine sofortige Lösung bzw. Beseitigung des Missstandes möglich ist, werden informationshalber an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet, ohne Aufforderung dazu Stellung zu beziehen.