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Ämter für Bürgeranliegen

Fragen, Anregungen, Lob oder Beschwerden?

Die Ämter für Bürgeranliegen sind für Sie da!

Gesundheitstelefon: 840 002 211 (1 Gebühreneinheit)

Mo - Do 08:30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bozen Meran Brixen Bruneck
Dr.in Waltraud Vieider
Amtsdirektorin
Dr. Lukas Raffl
Abteilungsdirektor
Helmuth Pircher
Amtsdirektor
Dr.in Beatrix Eppacher
Amtsdirektorin
Tel. 0471 909 823 Tel. 0473 264 985 Tel. 0472 812 145 Tel. 0474 581 002
Fax 0471 908 924 Fax 0473 263 820 Fax 0472 812 149 Fax 0474 581 001
urp@asbz.it urp@asbmeran-o.it urp@sb-brixen.it beatrix.eppacher@sb-bruneck.it

Aufgaben

  • Erteilung von Auskünften an die Betreuten bezüglich der Dienste und Leistungen, über den Standort der Strukturen und den Zutrittsmodalitäten zu Leistungen
  • Annahme von Meldungen über Engpässe und Missstände sowie von Anregungen zur Verbesserung der Dienste
  • Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung bzw. Beseitigung von kritischen Zuständen
  • Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden
  • Durchführung von gezielten Untersuchungen und Analysen für die Qualitätsverbesserung
  • Aktualisierung der Charta der Sanitätsdienste
  • Ausarbeitung von Informationsbroschüren für die Betreuten

Einbringer

Jeder Bürger/jede Bürgerin sowie alle Freiwilligen– oder Schutzorganisationen können Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden im Büro für Bürgeranliegen einbringen.

Form

  • per Brief, Fax, E-Mail oder durch Ausfüllen eines entsprechenden Vordruckes
  • durch eine telefonische Mitteilung
  • durch ein Gespräch mit den Angestellten des Amtes

Für jede Mitteilung wird eine Niederschrift verfasst. Für sämtliche Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden wird ein Akt angelegt.

Vorgangsweise

Das Amt für Bürgeranliegen bringt der betroffenen Einheit (Abteilung, Dienst) den Tatbestand zur Kenntnis und fordert, falls der Einwand schriftlich verfasst wurde, von diesem/r eine schriftliche Stellungnahme an. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Beschwerde bzw. des Einspruches wird ein Antwortschreiben an den Einbringer/die Einbringerin verfasst. Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden, die von der Volksanwaltschaft eingereicht werden, unterliegen derselben Prozedur.

Anonyme und/oder sehr einfache Bemerkungen sowie auch Einsprüche, Beschwerden und Eingaben, für die eine sofortige Lösung bzw. Beseitigung des Missstandes möglich ist, werden informationshalber an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet, ohne Aufforderung dazu Stellung zu beziehen.